Ausschreibung der Schulsportaktivitäten für das Schuljahr 2009/2010
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur veranstaltet im Schuljahr 2009/10 gemeinsam mit den Landesschulräten (Stadtschulrat für Wien) umseitig aufgelistete bundesweite Veranstaltungen.
Die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) sind für jede ausgeschriebene Sportart mit einer Schulmannschaft pro Kategorie teilnahmeberechtigt. Die Art der Auswahl des Vertreters des Bundeslandes bleibt dem zuständigen Bundesland überlassen.
Die Mannschaftsmitglieder der Schulmannschaften müssen folgende Bedingungen erfüllen:
o Schülerinnen oder Schüler der entsprechenden Geburtsjahrgänge/Schulstufen des
Bewerbes sein,
Bewerbes sein,
o seit Beginn des laufenden Schuljahres sowie zum Zeitpunkt der Veranstaltung die teilnehmende Schule (Direktion) besuchen,
o in der von der Direktion bestätigten Spieler/innenliste (Schulliste) aufscheinen,
o einen Lichtbildausweis zur Veranstaltung mitbringen,
o und den speziellen Teilnahmebedingungen für die einzelnen Sportarten entsprechen.
Teilnahmeberechtigt sind Schulmannschaften der allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Land- und forstwirtschaftliche Schulen, der allgemein bildenden Pflichtschulen, Polytechnischen Schulen sowie der Oberstufen der Allgemeinen Sonderschulen (soweit eine entsprechende Altersgruppe zur Ausschreibung gelangt), die als Vertreter des Bundeslandes von der Landes-schulbehörde gemeldet werden.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Schulmannschaften der berufsbildenden Pflichtschulen (Berufs-schulen) sowie Schulmannschaften aus Schulformen, die nicht den Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport führen.
Die Betreuung der Schulmannschaften ist durch eine Lehrerin/einen Lehrer der jeweiligen teilnehmenden Schule wahrzunehmen. Personen, die nicht dem Lehrkörper der teilnahme-berechtigten Schule angehören, können für die Betreuung einer Schulmannschaft nicht zugelassen werden.
Die speziellen Wettkampf-(Wettspiel-)ordnungen werden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung II/9a, festgelegt und sind ab September 2009 unter www.schulsportinfo.at aus dem Bereich Downloads abrufbar.
Grundsatzerlass

