Bei der Planung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen ist auf die Zielsetzungen, die körperliche Leistungsfähigkeit und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen. Im Bereich der Sicherheit ist besonderes Augenmerk auf die Verwendung von Schutzausrüstung zu legen. Vor allem zur Skihelmpflicht gibt es verschiedenste gesetzliche Grundlagen.
Bundesgesetzgebung
Das Tragen eines geeigneten Schutzhelms wird durch das Rundschreiben 1/2009 ausdrücklich empfohlen.
Neben den Bestimmungen im RS 1/2009 zur Helmpflicht sind unbedingt die landesgesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Landesgesetzgebung
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Quelle: INBEWEGUNG 6/2010