Pädagogische Zusatzthemen
Überfachliche Kompetenzen
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifendem Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, dass sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensnähe und Handlungsbezogenheit des Unterrichts und der Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, dass sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, dass sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.
Information über den Sinngehalt von unverbindliche Übungen in Bewegung und Sport
Das nachfolgende Schreiben gibt einen Überlick über die Sinn- und Wertdimensionen von unverbindlichen Übungen im Unterrichtsfach Bewegung und Sport. Gerade in Bewegung und Sport kann durch das Führen von Unverbindlichen Übungen eine Vertiefung des lehrplanmäßig geregelten Unterrichts erfolgen, der die Möglichkeit für ein lebensbegleitendes, nachhaltiges Sporttreiben sicher stellen kann.
Integration von behinderten Schülern im Unterricht Bewegung und Sport
Mit der 15. und 17. Schulorganisationgesetz-Novelle hat die Bundesregierung 1993 bzw. 1996 die gesetzliche Grundlage für die Möglichkeit der schulischen Integration in der Elementarbildung, Hauptschule und AHS-Unterstufe gelegt.
Damit nichtbehinderte und behinderte Kinder wirklich gemeinsam lernen können, sind organisatorische und methodisch-didaktische Voraussetzungen sowie entsprechende Rahmenbedingungen notwendig.
So sind in erster Linie die Klassenzusammensetzung, Schülerzahl, zusätzlicher Lehrereinsatz, Differenzierung, neue erweiterte Unterrichtsformen (z.B. selbstgesteuertes Lernen) und didaktische Konzepte bei der Umsetzung wesentlich. Unterschiedliche Organisationsmodelle für ganzheitlichen Unterricht wie z.B. Integrationsklassen, kooperative Klassen und Stützlehrerklassen, die in langjährigen Schulversuchen erprobt wurden, werden derzeit im österreichischen Schulwesen angeboten, um diese Herausforderungen zu bewältigen.
Da die Leistungsunterschiede in einer solchen inhomogenen Gruppe groß sein können, geht es in der Bewegungserziehung um das Problem der optimalen Differenzierung und darüber hinaus um die Ermöglichung gemeinsamer Lernprozesse für Behinderte und Nichtbehinderte in möglichst vielen Bereichen.
Eine besondere Bedeutung kommt im Rahmen des Unterrichts für "Bewegung und Sport" der Integration von Schülerinnen und Schülern zu, die anderer ethnischer Herkunft sind bzw. mit anderen kulturellen und religiösen Vorerfahrungen in die Schule kommen.
Hier soll Bewegungserziehung in der Schule einerseits einen Beitrag zum Bewegungslernen leisten, andererseits auch interkulturelles Lernen ermöglichen. Interkulturelles Lernen bedingt aber auch immer ein Verstehen fremdkultureller Orientierungspunkte und eine Reflexion des eigenkulturellen Bezugssystems.
Ein Bewegungsunterricht in der Schule, der diese Aspekte mitberücksichtigt, darf nicht alte Klischees und Vorurteile verstärken, sondern muss so gestaltet sein, dass Situationen geschaffen werden, die zur gemeinsamen Bewältigung, zum gemeinsamen Problemlösen und zu Alternativen führen (wie z.B. Spiele ohne Sieger, Gruppenaufgaben, Synchronturnen, kooperative Spiele, Tänze, gemeinsame Sportwochen, freizeitwertige Angebote).
Koedukation
Die sozialbildenden Werte der Koedukation in der Bewegungserziehung werden jedoch als Chance für viele Lernprozesse im Umgang mit dem jeweils anderen Geschlecht geschätzt. Trotz der Trennung der Geschlechter im Pflichtunterricht können Mädchen und Burschen daher auch unter bestimmten Voraussetzungen koedukativ unterrichtet werden:
- In den Schulen mit sportlichem Schwerpunkt.
- In allen Schulen, wenn der Unterricht gleichzeitig durch mehrere Lehrerpersonen erfolgt und wenn dies aus inhaltlichen Gründen (z.B. Tanz, Schwimmen, Freizeitsportarten, etc.) zweckmäßig ist.
- In den berufsbildenden höheren Schulen, wenn bei Trennung nach Geschlechtern wegen zu geringer Schülerzahl nicht für alle Schülerinnen und Schüler der lehrplanmäßige Unterricht im Pflichtgegenstand "Bewegung und Sport" oder Bewegungserziehung erteilt werden könnte.
- In Unverbindlichen Übungen.
- Bei Sommer- und Wintersportwochen.
- Auch innerhalb der Schulsportwettkämpfe und bei Schulsportfesten haben "Mixed Teams" in einigen Sportarten immer mehr Beachtung gefunden.
Eine weitere mögliche Form der koedukativen Unterweisung innerhalb des Pflichtunterrichts sind die sogenannten integrativen Neigungsgruppen, welche klassenübergreifend für das ganze Schuljahr oder für eine bestimmte Unterrichtsperiode gebildet werden können.
Hierbei wird von den Schülerinnen und Schülern ein bevorzugtes Bewegungsangebot oder eine bevorzugte Sportart gewählt, welche über längere Zeit schwerpunktmäßig ausgeübt wird. Diese werden dann von einer weiblichen oder männlichen Lehrperson koedukativ unterrichtet.